Fassadenreinigung ohne Rüstkosten +++ Keine behördlichen Straßensperrungen nötig +++ Störungsfreier Betrieb für Ihre Mieter +++ ESG-konformes Reinstwasserverfahren +++
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Informationen zu Leistungen, Pflichten und vertraglichen Regelungen bei AIROX
Allgemeine Geschäftsbedingungen von AIROX (nachfolgend „AIROX“), Inhaber / Geschäftsführer: Serdar Colak, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf (USt-IdNr.: DE368952399).
§ 1 Geltungsbereich
AIROX erbringt Dienstleistungen ausschließlich im Bereich der drohnengestützten Reinigung (insbesondere Fassaden-, Fenster-, Glas- und Dachreinigung sowie Spezialreinigungen mittels unbemannter Flugsysteme/Drohnen). Es gelten für alle Verträge über diese Leistungen mit den Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), sofern nicht im Einzelnen etwas Abweichendes vereinbart ist.
AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil; dies gilt auch, wenn ihnen durch AIROX nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als AIROX ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Auftragserteilung und Vertragsschluss
Der bindende Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung und Übergabe bzw. Zurücksenden des von AIROX vorgelegten Vertragsdokuments (auch in Textform/elektronisch) an AIROX. Vorherige Mitteilungen von AIROX über Preise, Konditionen, Leistungen etc. stellen keine bindenden Angebote dar.
§ 3 Leistungspflichten von AIROX
AIROX ist nicht verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Drohnenreinigungsleistungen durch einen bestimmten Angestellten, Piloten oder mehrere bestimmte Personen zu erbringen.
AIROX ist nicht verpflichtet, die vereinbarten Leistungen durch eigene Angestellte zu erbringen. AIROX ist es gestattet, sich nach eigenem Ermessen geschulter Dritter (z. B. Subunternehmer, zertifizierter Drohnenpiloten) zur Vertragserfüllung zu bedienen.
AIROX verpflichtet ihre Angestellten sowie Dritte, deren sich AIROX zur Vertragserfüllung bedient, auf das Datengeheimnis und zur absoluten Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich aller Unterlagen, Vorrichtungen etc., die beim Kunden einsehbar sind.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat AIROX Zugang zu seinem Grundstück, den Gebäudeflächen sowie erforderlichen Start-/Landebereichen und Sicherheitszonen zu gewähren, sofern dies für die Durchführung der Drohnenreinigung erforderlich ist.
Der Kunde hat die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen (wie die Einholung erforderlicher Betretungserlaubnisse Dritter, Freihaltung des Flug- und Arbeitsbereichs etc.) unverzüglich durchzuführen. Hinderungen der Dienstleistungserbringung durch AIROX aufgrund von unterlassenen oder verzögert vorgenommenen Mitwirkungshandlungen des Kunden lassen den Vergütungsanspruch von AIROX unberührt.
Bei wiederkehrenden Einsätzen vor Ort stellt der Kunde AIROX, soweit zweckmäßig, einen geeigneten Raum bzw. eine geeignete Fläche zur Lagerung und Unterbringung der regelmäßig benötigten Utensilien – insbesondere Reinigungsmittel, Arbeitsgeräte, Drohnenequipment etc. – unentgeltlich zur Verfügung.
Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt AIROX die erforderlichen Flugsysteme, Reinigungsgeräte und Behandlungsmittel. Zur Leistungserbringung erforderliches Wasser (kalt und warm) sowie Strom stellt der Kunde unentgeltlich zur Verfügung.
Kann der Kunde einen vereinbarten Reinigungstermin nicht wahrnehmen, hat er dies AIROX spätestens 24 Stunden vor diesem Termin in Textform mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung oder erklärt er diese nicht fristgerecht, kann AIROX eine Aufwandspauschale von 30,00 € (netto) in Rechnung stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass AIROX kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Vergütungshöhe
Rechnungen von AIROX sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist AIROX berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Eingang der vollständigen Zahlung auszusetzen.
Sind Reinigungsleistungen wiederkehrend an bestimmten Terminen zu einem Festpreis vereinbart und fällt die Durchführung aus Gründen aus, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch von AIROX unberührt. Ebenso bleibt der Vergütungsanspruch bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist bestehen, wenn das Reinigungsobjekt (z. B. wegen Umzugs oder Aufgabe) wegfällt und der Kunde es versäumt hat, die fristgerechte Kündigung zu erklären.
Ist eine Werkleistung im Sinne eines konkreten Reinigungserfolges geschuldet, gilt die Abnahme als erklärt, wenn der Kunde das gereinigte Objekt in Benutzung nimmt und nicht binnen sieben Tagen die Abnahme ausdrücklich und berechtigt verweigert.
Wird einem Vertrag eine bestimmte Flächengröße (z. B. Fassaden- oder Glasfläche) zugrunde gelegt, die Gegenstand der Leistungspflicht von AIROX ist, und stellt sich im Nachhinein heraus, dass die tatsächliche Fläche von der vertraglich vereinbarten Größe abweicht, so ist der Kunde zur angemessenen Vertragsanpassung verpflichtet. Verweigert er diese, kann AIROX die Leistung bis zur Vertragsanpassung verweigern.
AIROX ist bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt, die monatliche/periodische Vergütung nach billigem Ermessen anzupassen, wenn nach Vertragsschluss Veränderungen bei den Gesamtkosten eintreten. Beispiele für Kostenelemente sind gesetzliche Mindestlohn- und Tarifanpassungen, Energiekosten, Materialkosten, Technikkosten für Bereitstellung und Wartung des Drohnenequipments sowie allgemeine Verwaltungs- und Gemeinkosten (z. B. Miete, IT-Systeme, Logistik) oder staatlich auferlegte Gebühren und Abgaben. Preisänderungen werden spätestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitsamt Begründung in Textform an den Kunden bekannt gegeben.
§ 6 Höhere Gewalt & Witterungseinflüsse
Im Falle der Hinderung der Leistungserbringung durch AIROX aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturgewalten, Flugverbote, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Pandemien, Krieg etc.) wird die Leistungspflicht beider Parteien für die Dauer der Hinderung suspendiert. Bei Verträgen, für die eine feste Vertragslaufzeit vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die Dauer der Hinderung. Überschreitet die Dauer der höheren Gewalt einen Zeitraum von sechs Monaten, verpflichten sich die Parteien, eine einvernehmliche und interessengerechte Regelung zu treffen.
Witterungsbedingte Flugabsagen (z. B. aufgrund von Starkwind, Sturm, Starkregen, Hagel oder schlechten Sichtverhältnissen, welche die Flugsicherheit oder gesetzliche Drohnen-Betriebsvorgaben gefährden) gelten als Fall von höherer Gewalt bzw. rechtfertigen eine schadensersatzfreie Verschiebung des Reinigungstermins durch AIROX auf den nächstmöglichen Ausweichtermin.
§ 7 Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse Dritten ohne schriftliche Genehmigung von AIROX weder zugänglich zu machen noch sonst wie zu offenbaren. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen (z. B. E-Mail-Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen) zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu ergreifen.
Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch AIROX ist.
Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Obliegenheiten des Absatzes 1 eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe liegt im billigen Ermessen von AIROX und ist im Falle des Streits über die Rechtmäßigkeit vom zuständigen Gericht zu überprüfen.
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Originaldokumente nach Beendigung des Vertragsverhältnisses herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Forderungen gegen AIROX nur befugt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder es sich um Gegenansprüche (z. B. Mängelrechte) handelt, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
§ 9 Haftung
AIROX haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AIROX nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten ebenfalls für die Erfüllungsgehilfen von AIROX.
§ 10 Kündigungsrecht
Bei Verträgen, in denen eine feste Vertragslaufzeit vereinbart ist, ist die ordentliche Kündigung für die Dauer der Vertragslaufzeit ausgeschlossen.
Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass die andere Partei zuvor unter angemessener Fristsetzung schriftlich oder in Textform zur Abhilfe aufgefordert wurde und der Kündigungsgrund nicht innerhalb dieser Frist beseitigt wurde.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts.
Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Landgericht Düsseldorf.